· 

Besuchsregelungen

Liebe Angehörige, 

 

wir versuchen immer noch nach Kräften, achtsam und gleichzeitig sensibel nach allen Seiten während der Pandemie zu agieren.

Im Sinne einer guten Versorgung unserer Bewohnerinnen und Bewohner und eines reibungslosen Tagesablaufes in den Wohnbereichen bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre Unterstützung - im vergangenen Jahr und auch vorausblickend auf 2022.

 

Bitte beachten Sie für Ihre Besuche:

  • Besuchsmöglichkeiten:
    Montag bis Freitag:          09.00-11.30 Uhr (Zugang über Verwaltung)
    Täglich außer Mittwoch: 12.30-16.00 Uhr (Zugang über Haupttüre im EG)
    (Bitte helfen Sie mit für einen reibungslosen Ablauf und halten Sie die Endzeiten der Besuchsmöglichkeit ein. Vielen Dank.)

  • Alle Besucherinnen und Besucher, auch geimpfte und genesene, benötigen einen Testnachweis (auf Grundlage von § 28b IfSG):
    entweder einen PoC-Test, nicht älter als 24 Stunden,
    oder
    einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden.

  • Erforderlich ist das Tragen einer FFP2-Maske in der gesamten Einrichtung.

  • Es können zwei Besucher/innen GLEICHZEITIG für eine/n Bewohner/in zugelassen werden.

  • Immer noch gilt zum Schutze aller die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter (ausgenommen von der Abstandsregelung sind die pädagogische Betreuung, medizinisch-therapeutische Behandlungen sowie grund- und behandlungspflegerische Maßnahmen durch das
    Personal) sowie die weiteren bekannten AHA-Regeln.

Lassen Sie uns die Situation gemeinsam meistern!

 

Bettina Schwab (Heimleitung)