im Überblick
Wir bieten an:
Eine Entgelterhöhung kann bei geändertem Pflege- und/oder Betreuungsbedarf der Bewohnerin/des Bewohners, oder bei einer geänderten Berechnungsgrundlage für das Heimentgelt erfolgen.
In den Pflegegraden 2 bis 5 ist ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) von täglich 60,99 € (monatlich 1.855,32 €) enthalten.
Kurzzeitpflege kann für maximal 28 Tage in Anspruch genommen werden. Der Zuschuss der Pflegekasse beträgt dafür pro Kalenderjahr höchstens 1774,00 Euro.
Der Zuschuss der Pflegekasse reicht in unserer Einrichtung für folgende Tage aus:
Von der Pflegekasse werden nur der pflegebedingte Aufwand, die Ausbildungszulage und die Ausbildungsumlage übernommen.
Der Anteil des Tagessatzes aus Unterkunft, Verpflegung und Investitionsbetrag muss vom Kurzzeitpflegegast selbst übernommen werden.
Bei privat versicherten Bewohnern können die Beträge abweichen.
Bitte setzen Sie sich vor dem Kurzzeitpflegeaufenthalt mit der Pflegekasse in Verbindung.
Inkontinenz
Für die Inkontinenzversorgung ist jeder Kurzzeitpflegegast selbst verantwortlich.
Bitte bringen Sie ausreichend Inkontinenzartikel für die Zeit Ihres Aufenthaltes bzw. ein Rezept des Hausarztes vor Ihrem Einzug mit.
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Für unsere Kurzzeitpflegegäste bieten wir zusätzliche Betreuungsleistungen an. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Bei Fragen zum konkreten Angebot wenden Sie sich bitte an unseren
Sozialdienst.
Wäsche
Die waschbare Wäsche wird in unserem Haus gereinigt. Jedes Kleidungsstück wird namentlich gekennzeichnet.
Vom Haus gestellt werden können: Zudecke, Kissen, Bettwäsche, Betttücher, Handtücher, Wolldecken.
Medikamente
Bitte bringen Sie für Ihren Kurzzeitpflegeaufenthalt ausreichend Medikamente oder ein entsprechendes Rezept des Hausarztes mit.
Kosmetikartikel
Bitte bringen Sie alle Kosmetikartikel mit, die Sie benötigen.
Beim Einzug wird zusammen mit unserem Pflegepersonal eine Inventarliste über Kleidungs- und Hygienesachen erstellt. Beim Auszug wird diese mit Ihnen zusammen nochmals kontrolliert.